Voraussetzungen

zur Übernahme einer ärztlichen Vertretung

Folgende Voraussetzungen sollten Sie als Ärztin oder Arzt – neben dem Interesse an befristeter Vertretungs-Tätigkeit oder Nebentätigkeit - mitbringen, wenn Sie an einer befristeten Vertretungsanstellung interessiert sind:

  • für Deutschland gültige Approbation
  • Facharztstatus (oder Assistenzarzt mit mindestens 3 Jahre Berufserfahrung)
  • Bereitschaft, sich auf neue Menschen und Situationen einzustellen
  • örtliche Flexibilität
  • freie Zeit (Empfehlung: mind. 1 Woche), planbar oder spontan
  • ausgeprägte Bereitschaft, die medizinischen Leistungen im erforderlichen Umfang und optimal im Sinne der Erlössicherung der jeweiligen Klinik zu dokumentieren
  • möglichst ausgeprägte Kenntnisse und Erfahrungen in der ärztlichen Dokumentation nach DRG
  • ggf. Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt und Steuernummer vom Finanzamt

Aufgrund der der Rechstssprechung des (Bundessozialgerichts von 06/2019 fragen Auftraggeber inzwischen nur noch in seltenen Einzelfällen freiberuflich selbständige Honorarvertretungen nach.
Im Rahmen einer Honorarvertretung fordern die Kliniken u.a. folgende Nachweise:
  • eigene Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen
  • vollumfängliche eigene Renten- und Krankenversicherung

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team von Doc24-Arztvermittlung selbstverständlich gern zur Verfügung.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.