Voraussetzungen
zur Übernahme einer ärztlichen Vertretung
Folgende Voraussetzungen sollten Sie als Ärztin oder Arzt – neben dem Interesse an befristeter Vertretungs-Tätigkeit oder Nebentätigkeit - mitbringen, wenn Sie an einer befristeten Vertretungsanstellung interessiert sind:
- für Deutschland gültige Approbation
- Facharztstatus (oder Assistenzarzt mit mindestens 3 Jahre Berufserfahrung)
- Bereitschaft, sich auf neue Menschen und Situationen einzustellen
- örtliche Flexibilität
- freie Zeit (Empfehlung: mind. 1 Woche), planbar oder spontan
- ausgeprägte Bereitschaft, die medizinischen Leistungen im erforderlichen Umfang und optimal im Sinne der Erlössicherung der jeweiligen Klinik zu dokumentieren
- möglichst ausgeprägte Kenntnisse und Erfahrungen in der ärztlichen Dokumentation nach DRG
- ggf. Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt und Steuernummer vom Finanzamt
Aufgrund der der Rechstssprechung des (Bundessozialgerichts von 06/2019 fragen Auftraggeber inzwischen nur noch in seltenen Einzelfällen freiberuflich selbständige Honorarvertretungen nach.
Im Rahmen einer Honorarvertretung fordern die Kliniken u.a. folgende Nachweise:
- eigene Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen
- vollumfängliche eigene Renten- und Krankenversicherung
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team von Doc24-Arztvermittlung selbstverständlich gern zur Verfügung.