Stundensätze (brutto) bei Vertretungen

Die freiberufliche oder nebenberufliche Vertretungstätigkeit ist finanziell für die Ärzte lukrativ. Die Stundensätze sind – im Vergleich zu den Gehältern angestellter Ärzte - weit überdurchschnittlich. Bei Vertretungen im Rahmen von kurzfristigen Festanstellungen zahlen die Auftraggeber zusätzlich noch Arbeitgeberanteile zur SV. Ab einer Dauer mind. vollen Monaten erwirbt der angestellte Vertretungsarzt zudem gesetzliche Urlaubsansprüche.

Im Gegenzug riskiert der Vertretungsarzt ggf. Zeiten ohne Beschäftigung, er muss nicht nur örtlich und zeitlich flexibel sein, sondern auch fachlich versiert und flexibel und er trägt die vollen Kosten für Sozialversicherung, einer eigenen Haftpflichtversicherung sowie die Fahrtkosten zu den teilweise entfernt liegenden Einsatzorten.

Die Stundensätze bewegen sich derzeit in einer bemerkenswerten Spannbreite und hängen u.a. ab:

  • von der Fachrichtung (Angebot und Nachfrage). Für Ärzte der chirurgischen Fächer werden z.B. derzeit meist deutlich geringere Honorarsätze gezahlt, als z.B. für Fachärzte Radiologie, invasive Kardiologie, Innere Medizin, Neurologie etc..
  • der Qualifikation/Eignung des Vertretungsarztes
  • der zu besetzenden Vertretungsstelle (erfahrender Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt, Chefarzt)
  • der jeweiligen Klinik und der Dringlichkeit z.B. einer kurzfristigen Besetzung
  • von der Dauer des Vertretungseinsatzes
  • von den sonstigen Rahmenbedingungen (z.B. Art und Umfang der kostenfreien Unterkunft und Verpflegung)
  • saisonalen Schwankungen

Die Stundensätze bewegen sich derzeit im Schnitt für erfahrene Assistenzärzte ab ca. 85 Euro (im Bereitschaftsdienst) bzw. ab 95 € für Tagdienste/Aktivdienste.

Für Fachärzte werden höhere Honorare oder Stunden-Brutto vergütet, 100-110 € brutto sind üblich, bis zu 120 Euro sogar für einige Fachrichtungen (z.B. Radiologie, Chefarztvertretungen).
Je nach Bedarf und Angebot werden z.T. auch niedrigere und auch höhere Honorare gezahlt. Bei sehr kurzfristigen Anfragen wird von den Auftraggebern häufig ein erhöhtes Stundenbrutto angeboten.

Vergleichsweise wenige Aufträge bei gleichzeitig sehr vielen verfügbaren guten Fachärzten gibt es z.B. in den chirurgischen Fächern. Entsprechend niedrig sind hier vereinzelte Angebote.

Im Winter liegen die Vergütungssätze aufgrund der schlechteren Auftragslage zudem oft etwas niedriger als im Sommer.

Die Vergütungen für einzelne Dienste u. WE-Dienste schwanken in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme und Fachrichtung. Diese Stundensätzesätze liegen in der Regel um mind. 10 - 15% unter denen der Tagdienstvergütung. Häufig werden hier von Kliniken pauschale Tagessätze angeboten.

Befristete Kurzzeitanstellungen zu Vertretungszwecken orientieren sich der Höhe nach grundsätzlich an den früher gängigen marktüblichen Honorarsätzen. Der Anteil dieser Vertragsform ist in den letzten Jahren sehr stark angestiegen und hat die bislang übliche klassische Honorarvertretung, insbesondere vor dem Hintergrund der Problematik der Scheinselbständigkeit, erheblich zurückgedrängt. Sie findet inzwischen weit überwiegend Anwendung.

Bei den kurzfristigen Festanstellungen wird ein Stundenbrutto als Gehalt mit Arbeitsvertrag vereinbart. Zusätzlich erhält der Arzt Arbeitgeberanteile zur SV und ab einer bestimmten Mindestbeschäftigungsdauer auch Urlaubsanspruch. Der Verdienst wird netto ausgeszahlt. In der Regel erfolgt die Anmeldung bei der für die Klinik zuständigen ÄK.

Neben den kurzfristigen Festanstellungen bzw. kurzfristiger Beschäftigung gibt es derzeit auch die Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung. Hier wird der Arzt für die Dauer der Vertretung bei der Agentur angestellt und dann von der Agentur an die Klinik überlassen. Diese Vertragsform bietet Doc24-Arztvermittlung nicht an.

 

DOC24-ARZTVERMITTLUNG unterstützt die Vertragsparteien bei der Verhandlung der Konditionen.

Im Sinne einer erfolgreichen Vermittlung wirken wir einerseits darauf hin, dass seitens der Kliniken kein Vergütungsdumping erfolgt. Die Vergütungssätze müssen mindestens so attraktiv sein, dass man damit qualifizierte Ärzte findet und andererseits wirken wir auch darauf hin, dass Vergütungsforderungen seitens der Vertretungsärzte den marktüblichen Rahmen nicht überschreiten.

In der Regel unterbreitet die anfragende Klinik bereits mit dem Vermittlungsauftrag an DOC24-ARZTVERMITTLUNG Ihr Angebot bzw. Ihre Vorstellungen für etwaige Konditionen. Im Rahmen der Registrierung machen die Vertretungsärzte i.d.R. Angaben zu Ihren Vergütungsvorstellungen. Der Rest bleibt Verhandlungssache.

Die Kliniken setzen i.d.R. bei den selbständigen Honorarärzten eine eigene Haftpflichtversicherung voraus und fordern den Nachweis der eigenen Renten- und Krankenversicherung.

Bei einer Vertretung im Rahmen einer kurzfristigen Festanstellung ist die Tätigkeit des Arztes über die Haftpflicht der Klinik abgedeckt.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.